Pflegetagegeld
Die Pflegetagegeldversicherung
Eine Variante der privaten Pflegezusatzversicherung
ist die Pflegetagegeldversicherung.
Zusätzlich zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung
wird im Pflegefall ein vorher vertraglich vereinbartes,
tägliches Pflegegeld gezahlt.
Grundsätzliches
Die Pflegetagegeldversicherung ist eine Summenversicherung. Die Gruppe der Summenversicherungen
zeichnen sich dadurch aus, dass die abgesicherte Leistung in der Höhe unabhängig von den real
entstandenen Kosten fällig wird. Der Versicherer kann somit im Versicherungsfall nicht die Leistungen kürzen,
wenn die Lücke zwischen den real anfallenden Pflegekosten und der Leistung der Gesetzlichen Pflegeversicherung
geringer ist, als die fällige Leistung aus dem Versicherungsvertrag.
Die Pflegetagegeldversicherung gilt daher als beliebteste Form der Pflegezusatzabsicherung,
da die Leistung in Höhe und in der Art der Verwendung vom Versicherten und sonst niemandem bestimmt und beeinflusst wird.
Die vereinbarten Tagessätze des Pflegetagegeldes können, je nach Anbieter zwischen 1 Euro und 150 Euro,
unabhängig von den tatsächlich entstehenden Pflegekosten abgesichert werden.
Die Höhe des ausgezahlten Pflegetagegeldes richtet sich auch nach der Schwere der Pflegebedürftigkeit,
der so genannten Pflegestufe. Der Tagessatz kann wie oben beschreiben individuell, je nach zu erwartenden
Pflegekosten und den individuellen Bedürfnissen, freu gewählt werden.
Die meisten Pflegetagegeldtarife sehen eine Staffelung der Leistung in den niedrigen Pflegestufen vor.
In den Pflegestufen I und II wird nur ein prozentualer Anteil des Absicherungsbetrages fällig.
Den vollen Tagessatz zahlen die meisten Versicherer beim Pflegetagegeld erst in der Pflegestufe III.
In den beiden ersten Pflegestufen gibt es nur einen Teil des Tagessatzes.
Der wird bei einigen Versicherern aber auf die volle Summe aufgestockt, falls stationär gepflegt wird.
Zu beachten ist auch, dass einige Pflegezusatz-Versicherer bei der Leistung zwischen ambulanter,
stationärer Pflege und auch Laienpflege unterscheiden.
Das Angebot an Pflegetagegeld-Tarifen ist vielfältig und variationsreich. Ein leistungsstarkes Pflegetagegeld,
welches auch das Potential zum Testsieger bei Stiftung Warentest bzw. Finanztest hat,
sollte in jedem Fall die Auszahlung ab Pflegestufe I und folgende zusätzliche vertraglich vereinbarte Leistungen beinhalten:
- Auszahlung des Tagesgeldes auch bei häuslicher Pflege,
- Übernahme der Pflegestufe aus der gesetzlichen Pflegeversicherung,
- Beitragsfreistellung im Versicherungsfall/Pflegebedürftigkeit,
- lebenslanger Versicherungsschutz,
- dynamische Anpassung der Tagegeldsätze über die Vertragslaufzeit, damit steigende Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden,
- freie Verfügung über das vereinbarte Pflegetagegeld ohne Kostennachweis
- Leistung bei Demenz-Pflegestufe 0
- Laienpflege
Für die Ermittlung der Höhe des Versicherungsbeitrags in der Pflegetagegeldversicherung werden bei allen Pflegetagegeldversicherern folgende Kriterien zugrunde gelegt:
- Eintrittsalter des zu versichernden Person
- Geschlecht der zu versichernden Person
- Gesundheitszustand der zu versichernden Person
- Höhe des abgesicherten Tagegessatz in der Pflegetagegeldversicherung
Grundsätzlich gilt:
Je jünger der Versicherungsnehmer, desto günstiger ist der monatliche Beitrag für die Pflegetagegeldversicherung. Grundsätzlich zahlen Frauen, aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung, höhere Beiträge als Männer.
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Wichtig: Der Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung ist bei vielen Versicherungen nur bis zum 65. Lebensjahr, bei einigen Pflegetagegeldversicherern ohne Altersbegrenzung möglich. Die Gesundheitsfragen der Versicherungsunternehmen sind unterschiedlich streng. Je nach Gesundheitszustand lohnt es sich daher die Angebote genau zu vergleichen. [mehr...]
Die Pflegetagegeldversicherung ist für diejenigen von Vorteil, die über die finanziellen Leistungen frei verfügen wollen. Wird die Pflege eher im häuslichen Umfeld erbracht, ist sie einer Pflegekostenversicherung vorzuziehen. Zu beachten ist hierbei, dass der Versicherungstarif auch eine eventuelle Leistung bei Laienpflege erlaubt. Gerne stehen wir Ihnen bei der Wahl der passenden privaten Pflegeversicherung auch beratend zu Seite.
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