Pflegestufen - Pflegezusatzversicherung Vergleich PDF Drucken E-Mail

Pflegestufe I, II, III

 

Als die Pflegeversicherung eingeführt wurde, musste entschieden werden, wer in welchem Umfang Leistungen bekommen kann. Dazu wurden drei Pflegestufen eingeführt. Der Einstufung in eine Pflegestufe muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Dabei wird ein deutlicher Schwerpunkt auf die Grundpflege gelegt. Es wird berücksichtigt, was nötig ist, um Körperpflege, Kleidung, Toilettengänge, Nahrungsaufnahme und die dazu benötigten Wege zu bewältigen. Hilfe bei der Freizeitgestaltung, allgemeine Beaufsichtigung und Betreuung werden bei der Einstufung ebenso wenig berücksichtigt wie Unterkunft und Verpflegung.

Wichtig: In der gesetzlichen Pflegeversicherung wird, neben den Pflegestufen, auch nach der Pflegeart unterschieden. Es wird differenziert zwischen Laien-, ambulanter und stationärer Pflege. In den meisten privaten Pflegezusatzversicherungen findet die Einstufung in eine Pflegestufe analog zu der gesetzlichen Pflegeversicherung statt. Zwischen Laienpflege und professioneller Pflege wird hier im Optimalfall nicht unterschieden.
Wir haben für Sie 25 private Pflegezusatzversicherungen verglichen und die leistungsstärksten Pflegetagegeldtarife getestet und für Sie bewertet:


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Leistungen in der Pflegestufe I

Die "erhebliche Pflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden muss

und davon wenigstens 45 Minuten auf zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen.


Art der Pflege

Durchschnittliche Kosten

gesetzliche Leistungen 2011 

Eigene Kosten

Laienpflege

individuell

225 €

individuell

Ambulante Pflege

810 €

440 €

370 €

Vollstationäre Pflege

2.750 €

1.023 €

1.727 €

 

 

 

Leistungen in der Pflegestufe II

Die "Schwerpflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden lang Hilfe geleistet werden muss u

nd davon wenigstens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die grundpflegerische Hilfe muss täglich zu drei verschiedenen Zeiten nötig sein.


Art der Pflege

Durchschnittliche Kosten

gesetzliche Leistungen 2011 

Eigene Kosten

Laienpflege

individuell

430 €

individuell

Ambulante Pflege

1.950 €

1.040 €

910 €

Vollstationäre Pflege

3.200 €

1.279 €

1.921 €

 

 

Leistungen in der Pflegestufe III

Die "Schwerstpflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens fünf Stunden lang Hilfe geleistet werden muss

und davon wenigstens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen und der konkrete Hilfebedarf jederzeit, auch nachts, gegeben ist

(rund um die Uhr). Die schlichte Verlagerung von Pflegemaßnahmen in die Nachtstunden (22 Uhr - 6 Uhr) reicht nicht aus.

Art der Pflege

Durchschnittliche Kosten

gesetzliche Leistungen 2011 

Eigene Kosten

Laienpflege

individuell

685 €

individuell

Ambulante Pflege

3.360 €

1.510 €

1.470 €

Vollstationäre Pflege

3.500 €

1.510 €

1.990 €



Härtefallregelung

Sind die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt aber die geleistete Pflege übersteigt diese Bedingungen noch deutlich,

kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. Sie greift, wenn auch nachts regelmäßig zwei Pflegepersonen

gleichzeitig benötigt werden (z.B. zur Lagerung eines übergewichtigen Menschen) oder die Hilfe bei der Körperpflege,

der Ernährung oder der Mobilität (Grundpflege) täglich durchschnittlich sieben Stunden erfordert, wobei mindestens zwei

Stunden auf die Nacht entfallen müssen.


Art der Pflege

Durchschnittliche Kosten

gesetzliche Leistungen 2011 

Eigene Kosten

Laienpflege

individuell

keine Härtefallregelung

individuell

Ambulante Pflege

3.360 €

1.918 €

1.442 €

Vollstationäre Pflege

3.600 €

1.825 €

1.775 €


Wichtig: Mindestens 25% bleiben dem pflegebedürftigen Heimbewohner in der gesetzlichen Pflegeversicherung immer als Eigenanteil. Die gesetzliche Pflegekasse übernimmt z.B. nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Das sind Kosten, die dem Heimbewohner in jedem Falle, d.h. auch wenn er zu Hause wohnen würde, entstehen.

PDFAlle Leistungsarten und Pflegestufen finden Sie hier als PDF-Datei zum Download [mehr...]


Damit nicht der Pflegebedürftige selbst oder Angehörige die darüber hinausgehenden Pflegekosten aus ihrem Privatvermögen tragen müssen, bieten verschiedene Versicherungsunternehmen eine private Pflegezusatzversicherung an.
Gerne stehen wir Ihnen bei der Wahl der passenden privaten Pflegeversicherung auch beratend zu Seite.

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