| Pflegestufen - Pflegezusatzversicherung Vergleich |
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Pflegestufe I, II, III
Als die Pflegeversicherung eingeführt wurde, musste entschieden werden, wer in welchem Umfang Leistungen bekommen kann. Dazu wurden drei Pflegestufen eingeführt. Der Einstufung in eine Pflegestufe muss bei der Pflegekasse gestellt werden. Dabei wird ein deutlicher Schwerpunkt auf die Grundpflege gelegt. Es wird berücksichtigt, was nötig ist, um Körperpflege, Kleidung, Toilettengänge, Nahrungsaufnahme und die dazu benötigten Wege zu bewältigen. Hilfe bei der Freizeitgestaltung, allgemeine Beaufsichtigung und Betreuung werden bei der Einstufung ebenso wenig berücksichtigt wie Unterkunft und Verpflegung.
Leistungen in der Pflegestufe IDie "erhebliche Pflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens 90 Minuten lang Hilfe geleistet werden muss und davon wenigstens 45 Minuten auf zwei Verrichtungen der Grundpflege entfallen.
Leistungen in der Pflegestufe IIDie "Schwerpflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens drei Stunden lang Hilfe geleistet werden muss u nd davon wenigstens zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die grundpflegerische Hilfe muss täglich zu drei verschiedenen Zeiten nötig sein.
Leistungen in der Pflegestufe III Die "Schwerstpflegebedürftigkeit" beginnt, wenn täglich durchschnittlich mindestens fünf Stunden lang Hilfe geleistet werden muss und davon wenigstens vier Stunden auf die Grundpflege entfallen und der konkrete Hilfebedarf jederzeit, auch nachts, gegeben ist (rund um die Uhr). Die schlichte Verlagerung von Pflegemaßnahmen in die Nachtstunden (22 Uhr - 6 Uhr) reicht nicht aus.
HärtefallregelungSind die Voraussetzungen der Pflegestufe III erfüllt aber die geleistete Pflege übersteigt diese Bedingungen noch deutlich, kann die Härtefallregelung in Anspruch genommen werden. Sie greift, wenn auch nachts regelmäßig zwei Pflegepersonen gleichzeitig benötigt werden (z.B. zur Lagerung eines übergewichtigen Menschen) oder die Hilfe bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität (Grundpflege) täglich durchschnittlich sieben Stunden erfordert, wobei mindestens zwei Stunden auf die Nacht entfallen müssen.
Wichtig: Mindestens 25% bleiben dem pflegebedürftigen Heimbewohner in der gesetzlichen Pflegeversicherung immer als Eigenanteil. Die gesetzliche Pflegekasse übernimmt z.B. nicht die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Das sind Kosten, die dem Heimbewohner in jedem Falle, d.h. auch wenn er zu Hause wohnen würde, entstehen.
gesetzliche Pflegeversicherung
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