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Pflegekostenversicherung

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Die private Pflegekostenversicherung kommt erst zum Tragen,

nachdem die gesetzliche Pflegepflichtversicherung vorgeleistet hat.

Die Pflegekostenversicherung zahlt bis zu einer vereinbarten

Obergrenze (Versicherungssumme) die noch offen stehenden 

Pflegekosten, welche durch die gesetzliche Pflegeversicherung

nicht gedeckt wurden. Diese müssen für die Erstattung dann

nachgewiesen werden. Gute Pflegekostentarife decken dabei

komplett diese finanzielle Lücke ab.

 

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Idealerweise übernimmt die Pflegekostenversicherung alle verbleibenden Kosten.

Die Summe ist dabei bis zu einer jährlichen Höchstgrenze beschränkt.

Darüber hinaus sollten folgende Leistungen und Bedingungen gegeben sein: 


  • Einschluss aller Pflegestufen,
  • Übernahme der festgestellten Pflegestufe der gesetzlichen Pflichtversicherung,
  • Erstattung der tatsächlich angefallenen, durch die gesetzliche Pflegeversicherung
    nicht abgedeckten Kosten innerhalb des vereinbarten Höchstbetrages,
  • Art der Pflege sollte keine Rolle spielen,
  • lebenslanger Versicherungsschutz,
  • Beitragsfreistellung im Versicherungsfall,
  • Übernahme von Kosten für technische Hilfsmittel, wie z.B. Rollstuhl oder Krücken,
    Kosten für behindertengerechten Wohnungsumbau.



Für die Ermittlung der Höhe des Versicherungsbeitrags in der Pflegekostenversicherung

werden grundsätzlich bei Pflegekostentarifen folgende Kriterien zugrunde gelegt:

  • Eintrittsalter der zu versichernden Person
  • Geschlecht der zu versichernden Person
  • Gesundheitszustand der zu versichernden Person
  • Leistungsobergrenze (Versicherungssumme) der Pflegekostenversicherung


Grundsätzlich gilt:

Je jünger der Versicherungsnehmer, desto günstiger ist der monatliche Beitrag für die Pflegetagegeldversicherung.

Grundsätzlich zahlen Frauen, aufgrund ihrer höheren Lebenserwartung, höhere Beiträge als Männer.
 

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Wichtig: Nachteilig ist, dass man von den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung abhängig ist. Sämtliche,

zu erstattende Kosten müssen mit Rechnungen nachgewiesen werden. Damit verbunden ist häufig auch die Einschränkung,

dass nur Leistungen aus dem gesetzlichen Leistungskatalog gezahlt werden.

Die Unterbringung und Verpflegung wird nicht übernommen.

Ebenso werden Kosten für Laienpflege nicht erstattet.

Leistungskürzungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung können zu zusätzlichen Defiziten in der Deckung führen.

Eine Pflegekostenversicherung ist vor allem dann ratsam, wenn mit hohen Pflegekosten gerechnet wird

und eine häusliche Pflege unwahrscheinlich ist, z.B. weil es keine Angehörigen gibt, die im Pflegefall behilflich sein können.

Gerne stehen wir Ihnen bei der Wahl der passenden Pflegetagegeldversicherung auch beratend zu Seite.

icon_hotlineNutzen Sie für Rückfragen unsere Pflegehotline 0221-430966-23

Oder fordern Sie hier ein individuelles Angebot eine Pflegekostenversicherung an.*

*Einen kostenlosen und anonymen Beitrags- und Leistungsvergleichsrechner können wir Ihnen lediglich in der Pflegetagegeldversicherung anbieten.


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