Stationäre Pflege - Pflegeratgeber PDF Drucken E-Mail

Vollstationäre Pflege

 

Unter vollstationärer Pflege versteht man die dauerhafte und anhaltende Unterbringung in einer Einrichtung der stationären Pflege. Vordergründiges Ziel der Heimunterbringung ist es für Personen die nicht in der Lage sind einen eigenen Haushalt zu führen, Betreuung rund um die Uhr zu gewährleisten. Wird diese Pflege ganztägig angeboten, spricht man von vollstationärer Pflege. Einrichtungen der stationären Pflege sind selbständig wirtschaftende Einrichtungen, in denen Pflegebhgewedürftige unter ständiger Aufsicht einer verantwortlichen Fachkraft betreut untergebracht und verpflegt werden können.


Bei der vollstationären im Pflegeheim werden für Grund- und Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung in Pflegestufe I 1.023 EUR, in Pflegestufe II 1.279 EUR, in Pflegestufe III 1.510 EUR und in Härtefällen 1.825 EUR gezahlt. Unterkunft und Verpflegung muss der Heimbewohner aus eigenen Mitteln finanzieren.


Pflegestufe

Durchschnittliche Kosten

gesetzliche Leistungen 2011  

Eigene Kosten

Stufe 0*

2.050

0 - 1.023 €

1.027 - 2.050

Stufe I

2.750 €

1.023 €

1.727 €

Stufe II

3.200 €

1.279 €

1.921 €

Stufe III**

3.500 €

1.510 €

1.990 €

*  Je nachdem ob eine „Heimbedürftigkeitsbescheinigung vorliegt oder nicht.

** Die Stufe III für Härtefälle leistet im stationären Bereich 1.825€ monatlich.

(Quelle: Statistik der Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2009)'

 

PDFAlle Leistungsarten und Pflegestufen finden Sie hier als PDF-Datei zum Download [mehr...]


Wichtig: Die meisten stationären Pflegeeinrichtungen dürfen nur Menschen aufnehmen, denen im Gutachten des MDK bescheinigt wurde, dass eine vollstationäre Pflege erforderlich ist.
Diese "Heimbedürftigkeitsbescheinigung" kann auch ausgestellt werden, wenn die Voraussetzungen für die Stufe I nicht erfüllt sind.
Sollte diese Bescheinigung nicht vorliegen, werden die Leistungen der gesetzlichen Pflegekasse auf den Satz für ambulante Pflege der jeweiligen Pflegestufe begrenzt, sofern diese erteilt wird.
  Mindestens 25% bleiben dem pflegebedürftigen im Heim jedoch immer als Eigenanteil.


WIe hoch sind die Kosten der stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim? [mehr...]

 

Die Ersparnisse reichen oftmals nicht aus, so dass das private Wohneigentum veräußert werden muss und ggf. auch Angehörige zum Unterhalt verpflichtet werden können. Erst wenn alle finanziellen Mittel ausgeschöpft sind, können die Restkosten durch die Sozialhilfe abgedeckt werden. Um das finanzielle Risiko und die mögliche Unterhaltsverpflichtung der Angehörigen zu beschränken, ist eine Pflege-Zusatzversicherung unerlässlich! Wir haben für Sie 25 private Pflegezusatzversicherungen verglichen und die leistungsstärksten Pflegetagegeldtarife getestet und für Sie bewertet. Gerne stehen wir Ihnen bei der Wahl der passenden privaten Pflegeversicherung auch beratend zu Seite.


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