| Ambulante Pflege - Pflegestufen, Kosten und Leistungen vergleichen |
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Laienpflege
Etwa 700.000 Personen empfangen derzeit Hilfe nach Pflegestufe I in häuslicher Umgebung. Damit die Pflegebedürftigen möglichst lange in ihrem häuslichen Umfeld bleiben können besteht in der Gesetzlicher Pflegeversicherung der Grundsatz "ambulant vor stationär". Wenn es möglich ist, sollte eine Pflegeleistung im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen erbracht werden. Wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen, wird ein monatliches Pflegegeld, in Höhe von 225 EUR in der Pflegestufe I, 430 EUR in der Pflegestufe II oder 685 EUR in der Pflegestufe III, aus der gesetzlichen PflegeKasse gezahlt.
* je nach Anspruch auf "Grundbetrag“ oder erhöhtem Betreuungsbetrag. ** keine Härtefallregelung vorgesehen.
Die "ehrenamtlichen" Pflegenden sind während ihrer pflegerischen Tätigkeit automatisch renten- und unfallversichert, wenn sie eine Mindestzahl von Pflegestunden erreichen.
Professionelle ambulante PflegeDie Hilfeleistungen im häuslichen Umfeld können auch von professionellen Pflegediensten ausgeführt werden, deren Einsatz von den Pflegekassen als so genannte Pflegesachleistung bezahlt wird. Dafür stehen in der Pflegestufe I 440 EUR, in der Pflegestufe II 1.040 EUR und in der Pflegestufe III 1.510 EUR aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zur Verfügung. Besonders schwer pflegebedürftige Menschen (so genannte Härtefälle) können bis zu 1.918 EUR monatlich erhalten. Wenn die häusliche Pflege nicht ausreicht, kann die Pflege auch in teilstationären Einrichtungen erfolgen.
* je nach Anspruch auf "Grundbetrag“ oder erhöhtem Betreuungsbetrag. ** Die Stufe III für Härtefälle leistet im ambulanten Bereich 1.918 € monatlich. (Quelle: Statistik der Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege, © Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2009) Was kostet ein ambulanter Pflegedienst? [mehr...] Die Lebenserwartung in Deutschland und der Hilfebedarf der älteren Generation steigt. Geschwister, Kinder oder Enkel sind durch Beruf, Familie oder eine räumliche Distanz häufig nicht in der Lage, im Pflegefall uneingeschränkt Hilfe zu leisten. Der Pflegebedürftige ist auf professionelle, kostspielige fremde Hilfe angewiesen. Dies stellt ältere aber auch junge Menschen, die unerwartet zu einem Pflegefall werden vor eine finanzielle Herausforderung. Wichtig: Die Kosten für professionelle Hilfe wie Reinigung, Hausarbeit und Pflege sind mit dem gesetzlichen Pflegegeld bei weitem nicht abgedeckt. Eine private Zusatzversicherung deckt diese Kosten! Gerne stehen wir Ihnen bei der Wahl der passenden privaten Pflegeversicherung auch beratend zu Seite.
Weitere Informationen finden Sie hier: Gesetzlich Pflegeversicherung
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