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Pflegezusatzversicherung

 

Die Fragen in Versicherungsanträgen sind oftmals schwierig zu
beantworten und bergen ein hohes Fehlerpotenzial.

Bei vielen Pflegetagegeldanbietern ist jeder Arztbesuch oder
Krankenhausaufenthalt der letzten 3 bzw. 5 Jahre anzugeben.
Werden Arztbesuche bei der Antragstellung nicht angegeben,
so kann der Versicherer im Versicherungsfall aufgrund der so
genannten „Vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung“ die Leistung verweigern.

Sie müssen daher bei der Antragstellung Ihre Gesundheitshistorie, also alle Ihre Vorerkrankungen, äußerst sorgfältig recherchieren und der Versicherungsgesellschaft darlegen.
Einige wenige Gesellschaften bieten in ihren Antragsformularen wesentlich einfachere Gesundheitsfragen. So wird in deren Anträgen in einer abschließenden Aufzählung lediglich
nach einigen schwerwiegenden Erkrankungen ( s. Liste) der letzen 5 Jahre gefragt.  Darunter fallen zum Beispiel: Krebs, Parkinson, Diabetes, HIV, Osteoporose. Eine vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung ist bei dieser Art der vereinfachten Gesundheitsprüfung somit fast ausgeschlossen, da sich der Versicherte üblicherweise daran erinnern kann, ob in den letzten Jahren eine dieser Erkrankungen bestand. Ein Pflegetagegeldversicherer bietet sogar ein Pflegetagegeld ohne Gesundheitsfragen. Bei dieser Pflegetagegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung sind allerdings 3 Jahre Wartezeit einzuhalten.

Sollten Sie ein Angebot mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen wünschen, fordern Sie dieses gleich hier an.

 

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