Einmalleistungen im Pflegefall
Ist der Pflegefall einmal eingetreten, folgen bald weitere Hürden, die der Pflegebedürftige und seine Umwelt zu bewältigen haben. Die gesetzlichen Pflegekassen zahlen unabhängig von der Pflegestufe auf Antrag einen Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes. Gemeint sind Anpassungsmaßnahmen, die die häusliche Pflege in der Wohnung erleichtern oder (wieder) möglich machen. Sie sollen dazu dienen, eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherzustellen, also die Abhängigkeit von der Pflegekraft zu verringern. Zu solchen Maßnahmen gehören zum Beispiel Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und Treppenlifter, der pflegegerechte Umbau des Badezimmers oder der Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgestaltet werden muß. Ein Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden.
Wichtig: Bei der Bemessung des Zuschusses wird ein Eigenanteil erhoben, der sich nach dem Einkommen des Pflegebedürftigen richtet. Grundsätzlich können jedoch bis zu 2.557 Euro von der Gesetzlichen Versicherung als Mittel zur Wohnraumanpassung gewährt werden.
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